Startseite


 
 
 
 
 
 
 
 
17.02.2012

Urteil zur W-Besoldung: Was folgt daraus?

Die derzeitige Besoldung von W2-Professoren ist verfassungswidrig. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag fragen sich viele Hochschullehrer, was für sie persönlich daraus folgt. Die GEW wird ihre Mitglieder dabei unterstützen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 14. Februar 2012 entschieden, dass die Professorenbesoldung für W2-Professuren in Hessen mit Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes unvereinbar ist, weil durch die geltenden Regelungen eine amtsangemessene Alimentation beamteter Hochschullehrer nicht gewährleistet ist. Zwar hat das Gericht eine „Zweigliedrigkeit“ der Besoldung in einen Grundbetrag und weitere Leistungskomponente grundsätzlich für zulässig erklärt, jedoch kritisiert, dass das aktuelle Grundgehalt zu niedrig angesetzt ist und nicht gewährleistet sei, dass zusätzliche Leistungskomponenten bis zum Erreichen einer amtsangemessenen Alimentation für jeden Betroffenen „zugänglich und hinreichend verstetigt“ seien.

Das Gericht hat dem hessischen Gesetzgeber bis zum 01. Januar 2013 Zeit gegeben, dass Gesetz entsprechend den im Urteil formulierten Vorgaben zu ändern. Bezüglich der konkreten Ausgestaltung macht das BVerfG keine Vorgaben. Im Ergebnis müsse jedoch gewährleistet sein, dass die betroffenen Professoren im Ergebnis eine dem Amt angemessene Besoldung erhalten.
Auch wenn in Karlsruhe nur über die hessischen Regelungen verhandelt und entschieden wurde, Sind die Ausführungen von so grundsätzlicher Natur, dass auch die anderen Bundesländer ihre Besoldungsregelungen überprüfen sollten.

Die GEW hat das Urteil begrüßt und wird gründlich prüfen, welche Konsequenzen sich im Detail für Beamtinnen und Beamte ergeben können. Zu einer rückwirkenden Änderung der Besoldungsregelungen hat das Gericht die Dienstherren nicht verpflichtet. Damit wird sich – vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung - die Frage der Geltendmachung von Ansprüchen aus den vergangenen Jahren in der Regel nicht stellen.

Die GEW wird nach gründlicher Analyse der vorliegenden Verfassungsgerichtsentscheidung darüber informieren, ob und welche Konsequenzen sich ergeben.

/ zum Seitenanfang