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Tarifvertrag der Länder

Am 1. November 2006 trat der der „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in Kraft. Er gilt für die Tarifbeschäftigten der Länder - mit Ausnahme von Hessen, das seit 2009 über einen eigenen Tarifvertrag verfügt. Berlin hat 2010 einen Angleichungstarifvertrag zum TV-L abgeschlossen. Der TV-L ist in der Struktur ähnlich wie der gut ein Jahr ältere Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der für die Tarifbeschäftigten beim Bund und den Kommunen gilt, hat aber einige wichtige Abweichungen sowie eigene Entgelttabellen.
  Aktuelles zum TV-L
 
Der Tarifvertrag für die Länder (TV-L) ist seit dem 1. November 2006 in Kraft. Inzwischen wurde er in mehreren Tarifrunden geändert und ergänzt. Auf ihren speziellen Tarifrunden-Internetseiten informiert die GEW auch über laufende Tarifauseinandersetzungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). / mehr...


Entgeltordnung TV-L
 
Seit dem 1. Januar 2012 gibt es eine Entgeltordnung zum TV-L. Diese gilt allerdings nicht für Lehrkräfte an Schulen und Hochschulen. Über Letztere verhandelt die GEW mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. / mehr...


ABC des TV-L

MIt dem Kleinen ABC des TV-L hat die GEW direkt nach dem Tarifabschluss 2006 kurz und verständlich die die wichtigsten Begriffe und die Systematik der Überleitung der Beschäftigten erläutert. Im August 2008 ist die zweite Auflage mit einigen Änderungen erschienen.  / mehr...


Sonderregelungen für Lehrkräfte

Lehrkräfte stellen die größte Einzelgruppe unter den Beschäftigten der Länder dar. Unter Federführung der GEW konnten mit dem Abschluss des TV-L 2006 erstmals tarifvertragliche Regelungen für die Besonderheiten dieser Gruppe vereinbart werden. Noch nicht geregelt ist hingegen die tarifliche Eingruppierung von Lehrkräften (L-EGO)  / mehr...


Sonderregelungen für Beschäftigte in der Wissenschaft im TV-L

Für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind in einem „Besonderen Teil Wissenschaft“ des TV-L weitergehende Regelungen getroffen worden, um die Spezifika wissenschaftlichen Arbeitens zu berücksichtigen. Das war eine alte Forderung der GEW, auch wenn die GEW nicht in allen Fragen ihre Forderungen durchsetzen konnte.  / mehr...


VBL / Zusatzversorgung
 
Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes ist das größte Betriebsrentensystem in Deutschland. Der Tarifvertrag Altersvorsorge (ATV) regelt, dass alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst hier einen Anspruch auf Betriebsrente erwerben. Durchgeführt wird dies bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) sowie vielen kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungskassen. / mehr...


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