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L-EGO: Worum es geht

In Deutschland wird mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer „nach Tarif“ bezahlt. Die Kernelemente eines Tarifvertrages sind – neben den Arbeitszeitregelungen – die Lohn-/Gehaltstabelle und die Eingruppierungsregelungen. Diese regeln, wer welcher Entgeltgruppe zugeordnet wird und welchen Geldwert jede Gruppe hat. In Tarifverträgen können Gerechtigkeitsaspekte berücksichtigt werden. Das wäre nicht möglich, wenn jeder individuell sein Gehalt aushandeln müsste.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Tarifautonomie in Westdeutschland durch das Grundgesetz unter einen besonderen Schutz gestellt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen frei verhandeln und die Arbeitsbedingungen ohne staatliche Einmischung regeln. Diese Grundsatzentscheidung, die vor dem Hintergrund der bitteren Erfahrungen der Nazizeit getroffen wurde, war sowohl politisch als auch ökonomisch motiviert.

Der Tarifvertrag mit der größten Reichweite in der Geschichte der Bundesrepublik war der BAT, der Bundesangestellten-Tarifvertrag. Er galt für alle Angestellten im öffentlichen Dienst. Grundsätzlich galt er auch für Lehrkräfte – allerdings ohne die Eingruppierungsregelungen. Im Hochschulbereich waren ausgerechnet viele Lehrende (z.B. Lektorinnen, Lehrbeauftragte und künstlerische Lehrkräfte) vom Geltungsbereich des BAT ausgenommen.

Die Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte wurde von den Arbeitgebern einseitig festgelegt. Orientierung gaben die Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), die sich an der Beamtenbesoldung orientierten. Anfangs war dies zumindest finanziell einigermaßen in Ordnung. Im BAT, der 1961 in Kraft trat, lag das Bruttogehalt einer angestellten Lehrkraft um ca. 7 Prozent über dem Brutto vergleichbarer Beamter - damals der Arbeitnehmeranteil an der Rentenversicherung.

Auch sonst orientiert sich die Vergütung angestellter Lehrkräfte am Beamtenrecht. Nicht die Tätigkeit ist entscheidend für die Eingruppierung, sondern die „laufbahnrechtlichen Voraussetzungen“. Tausende Lehrerinnen und Lehrer werden heute während ihres gesamten Arbeitslebens schlechter bezahlt, weil sie nicht die geforderte Ausbildung für die Schulform haben, an der sie lehren – obwohl Schulleitung, Schülerinnen und Schüler und Eltern ihnen gute Arbeit attestieren. Besonders häufig sind hiervon Kolleginnen und Kollegen betroffen, die ihre Ausbildung nach DDR-Recht oder in der Wendezeit absolviert haben. In Zeiten zunehmenden Lehrermangels werden nicht nur mehr Quereinsteiger rekrutiert. Es nehmen auch die Fälle zu, in denen z.B. Grundschullehrkräfte in der Mittelstufe unterrichten oder Hauptschullehrkräfte an beruflichen Schulen. Schon jetzt lehren an Gymnasien etwa zehn Prozent Kolleginnen und Kollegen, ohne über das geforderte Lehramt zu verfügen. Bei den Finanzministern sind sie gern gesehen, weil sie „billiger“ sind.

Die Belastung der Angestellten mit Sozialabgaben sind seit den 70er Jahren kontinuierlich gestiegen. Verschärfend wirkt das Steuerrecht, welches diese Belastung nicht ausreichend berücksichtigt. Das sorgt zunehmend für Unmut bei den inzwischen mehr als 200.000 angestellten Lehrkräfte in den Schulen und ca. 120.000 hauptberuflich Angestellten mit Lehraufgaben an den Hochschulen.

Tarifreform im öffentlichen Dienst

2005/2006 wurde der BAT durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst TVöD (für Bund und Kommunen) sowie den Tarifvertrag der Länder TV-L (ohne Berlin und Hessen) abgelöst. Damit wurde auch eine neue Tabellenstruktur eingeführt. In den Entgeltgruppen 11 (u.a. Grund- und Hauptschullehrkräfte) und 13 (u.a. Studienräte, Wissenschaftliche Mitarbeiter) sind die Tabellenwerte gegenüber den früheren BAT-Vergütungen deutlich gesunken und liegen nun unter dem Brutto vergleichbarer Beamter. Das verstößt nach Auffassung der GEW gegen den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht dies:



Über das Steuer- und das Sozialversicherungsrecht wird auf politischer Ebene entschieden, das können die Tarifvertragsparteien nicht beeinflussen. Anders die Bruttogehälter – diese sind das Ergebnis von Tarifverhandlungen. Wer die Einkommenssituation der Angestellten verbessern will, muss bei der Eingruppierung ansetzen. Ein gleicher Lohn für Angestellte kann nur erreicht werden, wenn die Regeleingruppierung aller akademisch qualifizierten Lehrkräfte in die Entgeltgruppe 14 erfolgt.

Deshalb hatte die GEW in den Tarifverhandlungen 2006 für die Länder durchgesetzt, dass mit dem neuen Tarifrecht erstmals auch für angestellte Lehrkräfte ein Eingruppierungstarifvertrag abgeschlossen wird. Die Federführung für diesen Teil der Verhandlungen liegt bei der GEW, mit am Tisch sitzen ver.di sowie die dbb Tarifunion.

Seit 2006 haben die Arbeitgeber die Verhandlungen zur Entgeltordnung hinausgezögert, so dass in der Tarifrunde 2009 ein konkreter Verhandlungsbeginn durchgesetzt werden musste. In diesen Verhandlungen haben die Arbeitgeber bis zur letzten Minute alles unternommen, die Lehrkräfte heraus zu halten. Durch die massiven Streiks der angestellten Lehrkräfte ist ihnen das aber nicht gelungen.

Am 15. und 16. September 2009 haben nunmehr die Verhandlungen zur Länder-Entgeltordnung begonnen. Für die Beschäftigten in Schule und Hochschule, die zusammen die größte Gruppe unter den Angestellten der Länder bilden, muss gemeinsam mit allen anderen Beschäftigten verhandelt werden, darüber sind die Gewerkschaften sich einig.

Auch die Länder Hessen und Berlin werden, obwohl sie sich von einem einheitlichen Tarifvertrag für alle Länder verabschiedet haben, Eingruppierungsverhandlungen führen. 2008 und 2009 haben die beiden Länder sich in entsprechenden eigenen Tarifverträgen dazu verpflichtet. Die Ergebnisse, die die Gewerkschaften mit der TdL erreichen, bilden dabei den Orientierungsrahmen.


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