Zu den Beamtinnen und Beamten der Länder zählen auch die bei den Kommunen des jeweiligen Landes beschäftigten Beamtinnen und Beamten, außerdem die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die zuvor für diese Dienstherren gearbeitet haben (weitere siehe BkBB-Beschluss, der im Infokasten zum Download zur Verfügung steht).
Seit der Föderalismusreform entscheidet jedes Bundesland selbst über die Besoldung, zuvor war diese bundeseinheitlich geregelt. Bereits nach der Tarifrunde 2009 war das Tarifergebnis von den Bundesländern in unterschiedlichem Umfang in die Beamtenbesoldung übernommen worden.
Die BkBB, in der alle DGB-Gewerkschaften, die Beamte organisieren, vertreten sind, begrüßt und unterstützt die Tarifforderungen der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes für die Tarifrunde 2011. Diese sehen eine Anhebung der Entgelte um einen Sockelbetrag von 50 Euro sowie um weitere drei Prozent und zusätzlich qualitative Verbesserungen vor. (Die Forderungen im Detail finden Sie im GEW-Tarifrunden-Portal, Link siehe Infokasten.)